Die Ortsgemeinde Kaltenborn erlässt Satzungen und Verordnungen, um Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu regeln. Sie können daher die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln. Sie bedürfen dazu einer gesetzlichen Ermächtigung, wie sie sich in § 24 Gemeindeordnung findet.
Diese Satzungen sind allgemein verbindlich für alle Einwohner der Gemeinde.
Jede Satzung wird vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen. Danach ist die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgt in der Regel im Mitteilungsblatt "Die Adenauer Nachrichten" dem Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Adenau